Gültigkeitszeitraum
Am Tag der Nutzung gilt das Baden-Württemberg-Ticket ab 9 Uhr morgens. An Wochenenden und Feiertagen sowie auch an Heiligabend und Silvester gilt es ganztägig, also bereits ab 0 Uhr. Die Gültigkeit endet in jedem Fall erst um 3 Uhr morgens des Folgetages.
Mitfahrer
Die Namen der maximal fünf Reisenden müssen auf dem Baden-Württemberg-Ticket eingetragen werden. Das Ticket darf nicht weiterverkauft oder nach bereits erfolgter Nutzung noch verschenkt werden. Es ist aber möglich, dass eingetragene Mitfahrer erst unterwegs zusteigen.
Mitnahme von Kindern
Kinder, die unter 6 Jahre alt sind, dürfen kostenlos mitfahren. Das Baden-Württemberg-Ticket verfügt außerdem über eine besonders familienfreundliche Option: Wenn es von höchstens zwei Personen genutzt wird, darf eine dieser Personen die eigenen Kinder oder Enkelkinder (unter 15 Jahren) kostenlos mitnehmen – egal, um wie viele Kinder es sich handelt! Wenn es sich nicht um die eigenen Kinder (oder Enkel) handelt, zählen diese hingegen als normale Fahrgäste und müssen auf dem Ticket eingetragen werden. Wenn dadurch die Anzahl von zwei auf dem Ticket eingetragenen Reisenden überschritten wird, führt dies zum Erlöschen der Option, eigene Kinder kostenlos mitzunehmen.
Option „Baden-Württemberg-Ticket Nacht“
Wer seine Reise erst ab 18 Uhr antritt, kann das etwas günstigere Baden-Württemberg-Ticket Nacht wählen. Hier beträgt der Grundpreis 21 statt 24 Euro, ansonsten gelten dieselben Konditionen (plus 6 Euro für jede weitere Person bei bis zu fünf Reisenden).