Sachsen-Ticket

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Mit dem Sachsen-Ticket können in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zu 5 Erwachsene beliebig viele Fahrten im Schienenpersonennahverkehr an einem Tag unternehmen. Montag bis Freitag gilt dies ab 9 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag - an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bereits ab 0 Uhr. Bis zu 3 Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren können in Begleitung kostenlos mitfahren. Kinder unter 6 Jahren werden generell kostenlos befördert.

Was kostet das Sachsen-Ticket?

Das Sachsen-Ticket kostet je nach Anzahl der mitreisenden Erwachsenen:

Wird das Ticket an einem DB-Schalter erworben, fallen zusätzlich 2 EUR Beratungspauschale an. Ansonsten ist es auch im Internet und am Automaten erhältlich. Kinder unter 6 Jahren fahren generell kostenlos mit; bis zu 3 Kinder können im Alter von 6 bis unter 15 Jahren in Begleitung (nicht zwingend durch Verwandte) kostenlos mitfahren. Wichtig ist, dass die Namen der Reisenden auf dem Ticket vermerkt sind und ihren Namen mit einem mitgeführten Ausweis bestätigen können. Die Mitreisenden können auch unterwegs noch zur Reisegruppe zusteigen.

Für Fahrräder muss eine extra Fahrradfahrkarte erworben werden. Die Beförderung von Hunden ist je nach Größe kostenlos (maximal Größe einer Hauskatze; im Transportbehälter) oder im Sinne eines Erwachsenen möglich. Ein Rabatt für die Nutzung einer Bahncard existiert nicht. Ebenso ist keine 1. Klasse verfügbar.

Eine Stornierung ist nur bei einer fahrgastrechtlichen Verpflichtung möglich.

Wann gilt das Sachsen-Ticket?

Das Sachsen-Ticket gilt jeweils von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist das Ticket jeweils schon ab 0 Uhr gültig. Der Reisetag muss auf dem Ticket vermerkt sein.

Wo gilt das Sachsen-Ticket?

Das Sachsen-Ticket gilt in allen Nahverkehrszügen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Ticket besitzt die gleiche Gültigkeit wie ein Sachsen-Anhalt-Ticket oder ein Thüringen-Ticket. Daneben sind ausgewählte Streckenabschnitte in Brandenburg und Hessen in die Gültigkeit einbezogen. In folgenden Verkehrsverbünden zählt das Ticket ebenfalls als Fahrkarte:

Das Sachsen-Ticket kann optional um den Westharz erweitert werden. Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Tschechien ist das Sachsen-Böhmen-Ticket eine Alternative.