Flugverspätungen und ihre Folgen
Zuerst einmal ist eine Verspätung immens ärgerlich. Kaum jemand schätzt es, unnötig warten zu müssen, zumal Flughäfen selten angenehme Warteorte sind und die Kommunikation rund um ausgefallene oder verspätete Flüge gerade in den vergangenen Monaten zu wünschen übrigließ. Im Kern sind die Folgen derart gestaltet:
- Verkürzter Urlaub – handelt es sich um den Hinflug in den Urlaub, so verkürzt sich direkt der Aufenthalt am Urlaubsort. Das ist natürlich sehr ärgerlich, gerade, wenn es sich ohnehin um einen eher kurzen Urlaub handelt.
- Verspäteter Arbeitsbeginn – handelt es sich um den Rück- oder Weiterflug zurück nach Hause, so könnten Arbeitnehmer mitunter in die Bredouille kommen, wenn sie durch die Verspätung nicht pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen können.
- Terminausfall – handelt es sich um eine Geschäftsreise, kommen Passagiere eventuell verspätet zum Termin oder können ihn nicht wahrnehmen. Mitunter platzt so ein wichtiges Geschäft.
- Anschlussflüge – in gewisser Weise sind Flugzeuge Züge ohne Schienen. Gibt es keinen Direktflug, sind Anschlussflüge notwendig, die natürlich durch eine Verspätung mitunter ebenfalls nicht erreicht werden. Durch Umbuchungen entstehen Kosten, teils sind auch gar keine geeigneten Alternativen mehr buchbar. Die Kosten fallen gerade bei Reisen zwischen den Kontinenten sehr hoch aus.
- Urlaubsausfall – bei Kurztrips kann eine Flugverspätung oder der Ausfall schlichtweg dazu führen, dass der gesamte Urlaub ausfällt. Das Hotel muss storniert werden, Aktivitäten abgesagt – oft fallen auch nun Kosten an.
- Kosten – ob Stornogebühren, Umbuchungen, geplatzte Termine oder auch nur der verlängerte Aufenthalt am Urlaubsort oder am Flughafen: Vielfach fallen rund um Verspätungen Kosten an.
Zu den direkt messbaren Folgen kommen die persönlichen Folgen hinzu. Die Laune sinkt, die Warterei kostet Lebenszeit und durch fehlende oder nicht nützliche Kommunikation wissen Passagiere oft nicht, was geschieht. Handelt es sich um einen Familienurlaub, so leiden auch die Kinder unter der unnötigen Wartezeit. Ein Flughafen ist kein Aufenthaltsort für Kinder.

Welche Rechte haben Fluggäste?
Die Fluggastrechte wurden in der Vergangenheit immer wieder nachgebessert und erweitert. Tatsächlich haben Passagiere feste Rechte, wenn ein Flug ausfällt oder wenn dieser sich verspätet. Im Raum stehen Entschädigungen von 250 bis 600 Euro. Es gilt aber:
- EU bezogen – der Flug muss in der EU stattfinden oder dort starten oder landen. Auch muss die Airline europäisch sein.
- Verschuldung – die Verspätung muss durch die Fluggesellschaft verschuldet werden sein. Äußere Faktoren, beispielsweise ein Unwetter oder Vulkanausbruch, führen zwar zu Verspätungen oder Ausfällen, nicht aber zur Entschädigung.
- Entschädigung – sie wird erst ab einer Verspätung von 3 Stunden gewährt. Die Höhe orientiert sich nach der Fluggastrecht-Verordnung und greift mitunter auf die Flugstrecke zurück. Bei verpassten Anschlussflügen wird ebenfalls ein Anspruch auf eine Entschädigung fällig. Ein Rücktritt vom Flug ist ab einer Verspätung von fünf Stunden möglich. Sollte der neue Abflug gar erst am Folgetag stattfinden, haben Passagiere den Anspruch auf eine Übernachtung im Hotel samt Fahrtkosten.
- Sonstiges – beträgt die Wartezeit zwei Stunden oder mehr, so muss der Passagier mit kostenlosen Getränken und Snacks versorgt werden.
- Flugausfall – auch hier kommen die oben genannten Entschädigungshöhen zum Tragen, sofern der Flug weniger als 14 Tage vor dem eigentlichen Abflug annulliert wird. Passagiere können die Erstattung des Tickets fordern, haben aber auch einen Anspruch auf einen Ersatzflug.
Wichtig ist zu wissen, dass Verspätungen und Ausfälle grundlegend von der Fluggesellschaft oder auch durch den Flughafen verschuldet sein müssen. Besondere Umstände wie Corona, Unwetter oder sonstige Katastrophen gelten nicht.
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Passagiere schon am Flughafen für ihre Rechte eintreten. Zuerst ist ein Nachweis über die Verspätung oder den Ausfall notwendig. Die Airline muss diese Bescheinigung ausstellen. Über alle weiteren Ausgaben, die mit der Verspätung im Zusammenhang stehen, ist eine Quittung notwendig. Diese ist auch die Grundlage dafür, von einer Airline mitunter die Hotelkosten ersetzt zu bekommen.
Mittlerweile gibt es viele Anbieter, die sich für die Fluggastrechte einsetzen und für Passagiere die Entschädigung einfordern. Dieser Weg ist oft deutlich einfacher, als eigenständig einen Anwalt zu kontaktieren und über ihn die Entschädigung einzufordern. Doch haben Verbraucher auch Pflichten:
- Verspäteter Rückflug – korreliert der neue Ankunftstermin mit dem ersten Arbeitstag nach dem Urlaub, ist der Betrieb direkt zu informieren. Es empfiehlt sich, die Bestätigung der Fluggesellschaft gleichfalls dem Arbeitgeber zu übersenden.
- Angemessenheit – im Regelfall nutzen Airlines bei längeren Verspätungen oder Ausfällen die Hotels am Flughafen oder in der Preisklasse liegende Unterkünfte. Ein Urlauber kann nicht erwarten, die Kosten für eine zwischenzeitliche Übernachtung in einem Luxushotel vollständig ersetzt zu bekommen. Im Regelfall würde der Passagier nun auf der Differenz sitzen bleiben.
- Mitwirkungspflicht – etwaige Umbuchungen oder die Neubuchung von Anschlussflügen sollten akzeptiert werden. Eine Umbuchung zu verweigern, weil die angebotene Airline nicht passt, ist unklug.

Fazit – Entschädigungen lösen nicht das Ärgernis
Wenigstens finanziell können Passagiere bei Flugausfällen oder Flugverspätungen auf eine Entschädigung und gegebenenfalls auf Kostenerstattungen hoffen. Sie müssen ihr Dilemma nachweislich belegen und die Forderung anmelden. Doch wird die Entschädigungsleistung kaum gegen das Ärgernis helfen, länger als nötig am Flughafen verweilen zu müssen oder gar einen Urlaubstag zu verlieren. Fällt der Kurzurlaub komplett durch die Verspätung ins Wasser, wird die Geldsumme das Ärgernis keinesfalls abmildern.