Flugverspätungen

Welche Folgen sie haben und welche Rechte Betroffene haben
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Zu manchen Zeiten könnten Flugpassagiere beim Blick auf die Anzeigetafeln des Flughafens auf die Idee kommen, am einem Zugbahnhof zu stehen: Die Verspätungen häufen sich, mit viel Pech steht hinter der Flugnummer nicht nur eine Verspätung, sondern der komplette Ausfall des Fluges. Das ist ärgerlich, denn der Urlaub beginnt somit verspätet, mitunter fällt ein Geschäftstermin aus und handelt es sich um die Rückreise, so schafft es so mancher Passagier nicht mehr pünktlich nach Hause, um am Folgetag auf der Arbeit zu erscheinen. Aber was lässt sich machen, wenn der Flug verspätet geht oder gar ausfällt?

Flugverspätungen und ihre Folgen

Zuerst einmal ist eine Verspätung immens ärgerlich. Kaum jemand schätzt es, unnötig warten zu müssen, zumal Flughäfen selten angenehme Warteorte sind und die Kommunikation rund um ausgefallene oder verspätete Flüge gerade in den vergangenen Monaten zu wünschen übrigließ. Im Kern sind die Folgen derart gestaltet:

Zu den direkt messbaren Folgen kommen die persönlichen Folgen hinzu. Die Laune sinkt, die Warterei kostet Lebenszeit und durch fehlende oder nicht nützliche Kommunikation wissen Passagiere oft nicht, was geschieht. Handelt es sich um einen Familienurlaub, so leiden auch die Kinder unter der unnötigen Wartezeit. Ein Flughafen ist kein Aufenthaltsort für Kinder.

Was tun, wenn man seine Anschlussmaschine verpasst oder durch Verspätungen der Urlaub ins Wasser fällt?

Welche Rechte haben Fluggäste?

Die Fluggastrechte wurden in der Vergangenheit immer wieder nachgebessert und erweitert. Tatsächlich haben Passagiere feste Rechte, wenn ein Flug ausfällt oder wenn dieser sich verspätet. Im Raum stehen Entschädigungen von 250 bis 600 Euro. Es gilt aber:

Wichtig ist zu wissen, dass Verspätungen und Ausfälle grundlegend von der Fluggesellschaft oder auch durch den Flughafen verschuldet sein müssen. Besondere Umstände wie Corona, Unwetter oder sonstige Katastrophen gelten nicht.

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Passagiere schon am Flughafen für ihre Rechte eintreten. Zuerst ist ein Nachweis über die Verspätung oder den Ausfall notwendig. Die Airline muss diese Bescheinigung ausstellen. Über alle weiteren Ausgaben, die mit der Verspätung im Zusammenhang stehen, ist eine Quittung notwendig. Diese ist auch die Grundlage dafür, von einer Airline mitunter die Hotelkosten ersetzt zu bekommen.

Mittlerweile gibt es viele Anbieter, die sich für die Fluggastrechte einsetzen und für Passagiere die Entschädigung einfordern. Dieser Weg ist oft deutlich einfacher, als eigenständig einen Anwalt zu kontaktieren und über ihn die Entschädigung einzufordern. Doch haben Verbraucher auch Pflichten:

Fluggäste sollten ihre Rechte genau checken und am Ende auch entsprechend wahrnehmen.

Fazit - Entschädigungen lösen nicht das Ärgernis

Wenigstens finanziell können Passagiere bei Flugausfällen oder Flugverspätungen auf eine Entschädigung und gegebenenfalls auf Kostenerstattungen hoffen. Sie müssen ihr Dilemma nachweislich belegen und die Forderung anmelden. Doch wird die Entschädigungsleistung kaum gegen das Ärgernis helfen, länger als nötig am Flughafen verweilen zu müssen oder gar einen Urlaubstag zu verlieren. Fällt der Kurzurlaub komplett durch die Verspätung ins Wasser, wird die Geldsumme das Ärgernis keinesfalls abmildern.