Preisfehler bei Reisebuchungen

Infos zu Error Fares bei Flügen, Hotels und Kreuzfahrten
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Error Fares sind falsche Preisangaben bei Reisebuchungen, insbesondere bei Flugtickets, die durch menschliches oder technisches Versagen entstehen können. Diese unerwartet niedrigen Preise bieten Reisenden die Chance, besonders günstig zu verreisen, bergen aber auch das Risiko von Stornierungen oder Preisnachforderungen seitens der Anbieter. Unser Reisemagazin klärt auf, wie Reisende mit solchen Situationen umgehen und ihre Rechte wahren können, um die Vorteile von Error Fares ohne böse Überraschungen zu nutzen.

  1. Was sind Preisfehler?
  2. Wie finde ich Preisfehler?
  3. Ist der günstige Reisepreis gültig?
  4. Die Rechtslage ist komplex

Was sind Preisfehler?

Preisfehler im Reisebereich, auch Error Fares genannt, sind irrtümlich extrem niedrige Preise für Flugtickets, Hotelzimmer, Kreuzfahrten, Mietwagen und ähnliche Dienstleistungen. Sie unterscheiden sich von regulären Sonderangeboten dadurch, dass sie meist durch Fehler im Buchungssystem entstehen.

Ein Beispiel wäre ein Flug von Europa nach Australien für 200 Euro, der normalerweise über 1000 Euro kostet. Solche Fehler sind oft unbeabsichtigt und werden von den Anbietern in der Regel schnell korrigiert.

Preisfehler können viele Ursachen haben. Häufige Ursachen sind:

Wie finde ich Preisfehler?

Falsche Reisepreise werden oft zufällig bei der Suche nach günstigen Angeboten entdeckt. Reisende, die regelmäßig Flug- und Hotelangebote auf verschiedenen Vergleichsportalen, in Newslettern und auf speziellen Seiten für Schnäppchenjäger durchforsten, stoßen manchmal unerwartet auf solche Fehler. Bei diesen Schnäppchen ist schnelles Handeln gefragt, da sie nach ihrer Entdeckung meist schnell korrigiert werden.

Es gibt aber auch Webseiten, Facebook-Gruppen und Foren, die sich auf das Aufspüren und Melden von Preisirrtümern spezialisiert haben. In spezialisierten Foren und Communitys, die sich auf Schnäppchen und Preisfehler konzentrieren(nicht nur im Reisebereich), finden sich Preisfehler hier."

Ist der günstige Reisepreis gültig?

Wenn du plötzlich einen Flug nach Dubai für unter 200 Euro buchst, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Reiseveranstalter bietet großzügige Rabatte an oder es handelt sich um einen Preisfehler. In letzterem Fall solltest du schnell handeln, da auch andere nach Schnäppchen suchen. Buche sofort und freue dich auf deinen günstigen Urlaub.

Was danach passiert, liegt nicht mehr in deiner Hand, sondern beim Reiseveranstalter. Nach der Buchung ist es die Aufgabe des Reiseveranstalters, den Vertrag zu überprüfen. Du solltest ihn nicht auf den Preisfehler hinweisen oder nach den Gründen für den günstigen Preis fragen. Zu diesem Zeitpunkt existiert bereits ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dir und dem Reiseveranstalter, der nur unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden kann.

Rechtlich gesehen hast du keine starke Position, wenn der Anbieter nachweisen kann, dass der Preisfehler beispielsweise auf einem Softwarefehler im Computersystem beruht und nicht beabsichtigt war. Die meisten Reiseveranstalter legen jedoch großen Wert auf ihren guten Ruf und versuchen, negative Bewertungen zu vermeiden. Wenn der Reiseveranstalter ohne guten Grund vom Vertrag zurücktritt oder eine geringe Entschädigung anbietet, solltest du dies nicht sofort akzeptieren. Stattdessen solltest du dich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen und auf Vertragserfüllung bestehen.

Oftmals sind Reiseveranstalter bereit, großzügig zu sein, um schlechte Bewertungen zu verhindern, und lassen dich die Reise zum unbeabsichtigten Preis antreten. Je weniger Kunden von einem solchen Preisfehler profitieren, desto größer sind deine Chancen auf Kulanz. Wenn jedoch Tausende von Reisenden denselben Fehler gemacht haben, ist es weniger wahrscheinlich, dass du die Reise zum ursprünglichen Preis erhältst.

In einigen Fällen bleibt der falsche Preis jedoch unbemerkt, und du kannst deinen Urlaub zu einem Bruchteil des normalen Preises genießen, ohne dass sich der Anbieter bei dir meldet.

Die Rechtslage ist komplex

Nicht wenige Buchungen bei Preisfehlern enden damit, dass der Reiseveranstalter oder die Buchungsplattform den günstigen Preis nicht akzeptieren. Aber dürfen die das? Die Antwort ist komplex und hat in der Vergangenheit zahlreiche Gerichte beschäftigt. Folgende Punkte spielen dabei eine Rolle:

Bei Fehlern in der Preisgestaltung von Reiseveranstaltern sollten Kunden ihre Rechte kennen.

In einem relativ aktuellen Fall hat das Amtsgericht München entschieden, dass ein Reiseveranstalter trotz eines Preisirrtums an den ursprünglich angegebenen niedrigeren Reisepreis gebunden ist.

Ein Kunde hatte im April 2022 eine Kombireise nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik über Weihnachten undSilvester 2022 zum Preis von 2.880 Euro gebucht. Nach einigen Tagen widerrief der Veranstalter den Vertrag wegen eines Preisirrtums und bot dem Kunden stattdessen die Reise für 6.260 Euro an.

Der Kunde lehnte ab und verlangte Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe der Hälfte des ursprünglich gebuchten Reisepreises. Das Gericht entschied jedoch, dass dem Kunden 720 Euro, also ein Viertel des ursprünglichen Preises, als Entschädigung zustehen. Die Richter argumentierten, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kein Anfechtungsgrund vorlag und die "Willenserklärung" des Anbieters korrekt war.

Der Fehler lag lediglich in der Preisberechnung, die auf falschen Angaben eines an der Pauschalreise beteiligten Unternehmens beruhte. Dies wurde jedoch als "irrelevant" angesehen. Die Entscheidung, nur ein Viertel des ursprünglichen Preises als Entschädigung zuzusprechen, wurde damit begründet, dass die Preisänderung kurz nach der Buchung und mehr als sechs Monate vor Reisebeginn vorgenommen wurde.